Die GeneralleitungDas Generalkapitel - bei dem die Mitbrüder und Provinzen durch Delegierte vertreten sind -ist die höchte Autorität der "Gesellschaft des Göttlichen Wortes" und tritt alle 6 Jahre zusammen um: - in gemeinsamen Überlegungen und Beratungen die Lage der Gesellschaft im Lichte der aktuellen Situation von Welt und Gesellschaft zu beurteilen, die Aufgaben der Gesellschaft zu überprüfen und neu festzulegen;
- die Mitglieder der Gesellschaft in ihrem Dienst und Einheit zu stärken und sie im Eifer für das apostolische und religiöse Leben zu erneuern;
- den Generalsuperior und die Generalräte zu wählen.
Der Generalsuperior und die Generalräte sind das Ausführungs- und Leitungsorgan. Sie hat dafür zu sorgen, dass die Beschlüsse des Generalkapitels umgesetzt und die Gesellschaft ihrem missionarischen Ziel treu bleibt. Als Leitungsorgan über die Gesellschaft steht sie in engem Kontakt mit den Provinzleitungen, unterstützt, begleitet und kontrilliert deren Aufgaben. Die Leitung der Provinz
Die „Gesellschaft des Göttlichen Wortes“ ist in rund 63 Provinzen aufgeteilt. Jede Provinz ist eingeteilt in grössere oder kleinere Gemeinschaft - meist Häuser - , um wirkungsvoller zu arbeiten und so die Ziele der Gesellschaft zu erreichen. Die Leitung der Provinz liegt beim Provinzial und seinem Rat, die für drei Jahre gewählt sin. Er bemüht sich um eine wirkungsvolle und gute Mitarbeit aller im Leben und Wirken (Apostolat) der Provinz und hat Autorität über die Gemeinschaften und Mitbrüder der Provinz. Die Leitung des Hauses
Die Mitbrüder, die einer Gemeinschaft (Haus) zugeschrieben sind, wird vom Rektor als Hausoberen mit seinem Rat geleitet. Rektor und Hausrat - von den Mitbrüdern jeweils für drei Jahre gewählt – sind verantwortlich für alle Personen und Sachen des Hauses. Aufgabe des Hausoberen ist es, in Zusammenarbeit mit den Mitbrüdern das gemeinschaftliche Leben zu gestalten und die einzelnen in ihrer Arbeit zu fördern und zu unterstützen. |